WEG-Verwaltung

Wir befassen uns seit 28 Jahren mit der Verwaltung von Wohnungseigentum nach WEG (Woh­nungs­eigentumsgesetz). Mit den Eigentümern der von uns verwalteten Objekte arbeiten wir seit Jah­ren har­monisch zusammen.

Folgende Grundsätze und Aufgaben bestimmen unser Handeln bei der Verwaltung des ge­mein­schaft­lichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage:

  • Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ver­wal­tungs­beirä­ten.
  • Auf Wunsch Teilnahme an Besprechungen.
  • Abstimmung aller Maßnahmen, die über die routinemäßige Verwaltungsarbeit hinaus gehen.
  • Übergabe aller Kopien wichtiger Vorgänge an die Verwaltungsbeiräte.
  • Darstellung der Verwaltung in größter Transparenz für alle Wohnungseigentümer durch aus­führliche Wirtschaftspläne, Wohngeldabrechnungen, Niederschriften und Rundschreiben.
  • Persönlicher Kontakt mit Eigentümern bei anstehenden Problemen ohne langen Schrift­ver­kehr.
  • Zeitnahe Erledigung aller Aufträge und Beschlüsse von Wohnungseigentümer-Versamm­lun­gen.
  • Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft mit Bericht über getroffene Feststellungen an den Verwaltungsbeirat.
  • Bei Feststellung von Mängeln oder Missständen schnellstmögliche Einleitung von Maß­nah­men.
  • Jährliche Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der ordentlichen Eigen­tümer­versamm­lung.
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplans.
    Erstellen der jährlichen Abrechnung und Rechnungslegung.
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder.
  • Durchführung von baulichen Maßnahmen, Instandsetzung und Instandhaltung einschließlich Beauftragung und Kontrolle.
  • Meldung von Schäden an die Versicherung sofern sie das Gemeinschaftseigentum betreffen.
  • Verfolgung von Zahlungsrückständen.

Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Dieser sollte den be­son­deren Belangen der Liegenschaft Rechnung tragen.