Wir befassen uns seit 28 Jahren mit der Verwaltung von Wohnungseigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Mit den Eigentümern der von uns verwalteten Objekte arbeiten wir seit Jahren harmonisch zusammen.
Folgende Grundsätze und Aufgaben bestimmen unser Handeln bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage:
- Wir legen großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungsbeiräten.
- Auf Wunsch Teilnahme an Besprechungen.
- Abstimmung aller Maßnahmen, die über die routinemäßige Verwaltungsarbeit hinaus gehen.
- Übergabe aller Kopien wichtiger Vorgänge an die Verwaltungsbeiräte.
- Darstellung der Verwaltung in größter Transparenz für alle Wohnungseigentümer durch ausführliche Wirtschaftspläne, Wohngeldabrechnungen, Niederschriften und Rundschreiben.
- Persönlicher Kontakt mit Eigentümern bei anstehenden Problemen ohne langen Schriftverkehr.
- Zeitnahe Erledigung aller Aufträge und Beschlüsse von Wohnungseigentümer-Versammlungen.
- Regelmäßige Begehungen der Liegenschaft mit Bericht über getroffene Feststellungen an den Verwaltungsbeirat.
- Bei Feststellung von Mängeln oder Missständen schnellstmögliche Einleitung von Maßnahmen.
- Jährliche Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
- Aufstellung eines Wirtschaftsplans.
Erstellen der jährlichen Abrechnung und Rechnungslegung. - Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder.
- Durchführung von baulichen Maßnahmen, Instandsetzung und Instandhaltung einschließlich Beauftragung und Kontrolle.
- Meldung von Schäden an die Versicherung sofern sie das Gemeinschaftseigentum betreffen.
- Verfolgung von Zahlungsrückständen.
Die von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der jeweiligen Teilungserklärung und dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Dieser sollte den besonderen Belangen der Liegenschaft Rechnung tragen.